Aufhebung der Carl-Stahmer-Hauptschule und Fortführung der Sophie-
Scholl-Schule am Standort Kirchstraße

Aufgrund geringer Schülerzahlen wird es eine Änderung der Hauptschulstrukt in Georgsmarienhütte geben.
Die Beschlussvorlage der Stadt Georgsmarienhütte hierzu sieht wie folgt aus.

Zitat:

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Stadt Georgsmarienhütte
Der Bürgermeister
Bildung, Sport, Gebäudemanagement, Soziales, Jugend

Verfasser: Carola Liebert

Vorlage Nr. BV/187/2014
Datum: 15.08.2014

Beschlussvorlage

Beratungsfolge
Sitzungs-
datum
Sitzungsart (N/Ö)

Ausschuss für Kultur, Schule, Soziales,
Jugend und Sport
11.09.2014 Ö
Verwaltungsausschuss (nichtöffentlich) 24.09.2014 N
Rat 23.10.2014 Ö

Betreff: Aufhebung der Carl-Stahmer-Hauptschule und Fortführung der Sophie-
Scholl-Schule am Standort Kirchstraße

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Georgsmarienhütte hebt die Carl-Stahmer-Hauptschule mit Ablauf des Schuljahres
2014/2015 auf und führt die Sophie-Scholl-Schule ab 01.08.2015 am Standort Kirchstraße
mit einer Außenstelle am Standort Zur Waldbühne fort.
Für die bestehenden Klassen beider Hauptschulen wird der Erhalt beantragt.

Sachverhalt / Begründung:

Die Lenkungsgruppe Schulstruktur hat in ihrer Sitzung vom 16.07.2014 eine Empfehlung zur
Schulstruktur im Sekundarbereich I in Georgsmarienhütte an den Schulausschuss entwckelt:

In den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 wird das bestehende dreigliedrige Schul-
system fortgeführt.

Aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen ist eine Neuorganisation der Hauptschulen in
Georgsmarienhütte notwendig.
Die aktuellen Schüler- und Klassenzahlen zeigen, dass sich die beiden Hauptschulen in den
nächsten Jahren in die Einzügigkeit entwickeln.
Die Stelle der Rektorin/des Rektors der Sophie-Scholl-Schule ist zurzeit unbesetzt. Herr
Reinhardt, Rektor der Carl-Stahmer-Hauptschule, leitet die Sophie-Scholl-Schule kommissa-
risch.
Bei Fortführung einer Hauptschule würde eine Schülerzahl erreicht, die die Einrichtung einer
Konrektorstelle ermöglicht.

In ihrer Sitzung am 07.05.2014 hat sich die Lenkungsgruppe Schulstruktur nach Abwägung
aller Fakten für eine Weiterführung einer Hauptschule am Standort Kirchstraße ausgespro-
chen. – 2 –

Beide Schulgebäude der derzeitigen Hauptschulen bilden das Raumprogramm einer zwei-
zügigen Hauptschule als Ganztagsschule ab und sind vergleichbar. Der Standort Kirchstraße
bietet die Vorteile einer zentralen Lage mit seiner Nähe zum Schulzentrum und zur Förder-
schule. Die Kosten für die Sanierung des Gebäudes Kirchstraße sind geringer als für das
Gebäude Zur Waldbühne. Für das Gebäude am Standort Zur Waldbühne besteht die Mög-
lichkeit einer Nachnutzung durch die Verlegung der Graf-Ludolf-Schule, da eine Sanierung
des Schulgebäudeteils „am Klostergarten“ unwirtschaftlich ist und die Umsetzungen der An-
forderungen für eine inklusive Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstüt-
zungsbedarf mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (hier: Bar-
rierefreiheit) insbesondere im denkmalgeschützten Gebäudeteil zur erheblichen Kosten füh-
ren wird.

Für die Zusammenführung von 2 Schulen gibt es gem. §106 NSchG die Möglichkeit der Zu-
sammenlegung beider Schulen oder die Aufhebung/Auflösung der einen Schule und Weiter-
führung der anderen.

Eine Zusammenlegung bedeutet, dass beide Schulen als solche mit allen Gegebenheiten
untergehen und eine neue Schule entsteht. Alle Besonderheiten müssen nach heutiger Ge-
setzeslage neu beantragt werden.

Bei der Aufhebung oder Auflösung einer Schule und der Fortführung der anderen Schule
können grundsätzlich Vorteile erhalten werden.

Konkret bedeutet das für die Stadt Georgsmarienhütte, die Carl-Stahmer-Hauptschule
aufzuheben, die Sophie-Scholl-Schule am Standort Kirchstraße fortzuführen und eine
Außenstelle am Standort Zur Waldbühne einzurichten.

Die Carl-Stahmer-Hauptschule ist seit 01.08.2010 eine offene Ganztagsschule. Die Finanzie-
rung des Ganztages erfolgt teilnehmerbezogen nach dem neuen Erlass „Die Arbeit in der
Ganztagsschule“ vom 01.08.2014. Es besteht Zuschussbedarf im Ganztag von Seiten der
Stadt Georgsmarienhütte, soweit die Rahmenbedingungen des Ganztagsangebotes in den
Schulen in Trägerschaft der Stadt auch weiterhin umgesetzt werden sollen.
Die Schule hat einen Sozialarbeiter, der auch stundenweise an der Regenbogenschule tätig
ist.

Die Sophie-Scholl-Schule ist seit 01.08.2005 eine offene Ganztagsschule. Seit 01.08.2007
erhält die Schule zur Finanzierung des Ganztagsangebotes einen Zusatzbedarf vom Land
nach den Vorgaben der Nr. 5.1 des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung
an den allgemeinbildenden Schulen“ vom 09.02.2004 (Vollausstattung). Eine Bezuschus-
sung im Ganztag durch die Stadt Georgsmarienhütte ist auch für die Umsetzung der einheit-
lichen Rahmenbedingungen in Georgsmarienhütte nicht notwendig. Für den Zusatzbedarf
zur Finanzierung des Ganztagsangebotes besteht auch gegenüber dem Erlass „Die Arbeit in
der Ganztagsschule“ vom 01.08.2014 Bestandschutz.

Unter der Voraussetzung des Inkrafttretens des derzeit in Anhörung befindlichen Erlasses
zur Fortführung des Hauptschulprofilierungsprogrammes bis 2016, erhält jede Hauptschule
zurzeit jährlich 26.000,00 €. Sowohl bei einer Zusammenlegung der Hauptschulen als auch
bei der Aufhebung der Carl-Stahmer-Hauptschule und der Fortführung der Sophie-Scholl-
Schule wird der Hauptschule wohl maximal ein Betrag von 26.000,00 € bewilligt. Ein Antrag
auf Sonderregelung wegen des Erhalts der bestehenden Klassen sollte dennoch vorsorglich
gestellt werden.

Aus Sicht der Verwaltung überwiegen die Vorteile der Aufhebung einer Schule und Weiter-
führung der anderen Schule gegenüber der Zusammenlegung beider Schulen.
– 3 –

Die Sophie-Scholl-Schule würde fortgeführt. Die Einrichtung als offene Ganztagsschule
muss nicht neu beantragt werden. Die Vollausstattung in der Finanzierung des Ganztagsbe-
reiches bleibt erhalten.
Der Schulsozialarbeiter der Carl-Stahmer-Hauptschule würde als Landesbediensteter an die
Sophie-Scholl-Schule versetzt.

Ab dem Schuljahr 2015/2016 wird die Einschulung der fünften Klassen der Sophie-Scholl-
Schule am Standort Kirchstraße erfolgen. Die Schülerinnen und Schüler der sechsten bis
zehnten Klassen der bisherigen Sophie-Scholl-Schule verbleiben in der Außenstelle am
Standort Zur Waldbühne. Die sechsten bis zehnten Klassen der aufzuhebenden Carl-
Stahmer-Hauptschule verbleiben am Standort Kirchstraße.
Die Einrichtung einer Außenstelle ist aus sachlichen Gründen grundsätzlich möglich.
Aufgrund der Beantragung des Bestandsschutzes für den Erhalt der bestehenden Klassen
und unter Berücksichtigung der 4 bestehenden Kooperationsklassen mit der Comeniusschu-
le muss vorübergehend mit einer Außenstelle gearbeitet werden. Die Außenstelle wird her-
auswachsen, wenn der Standort Kirchstraße alle Klassen aufnehmen kann.

Für die Zusammenführung werden folgende Beteiligungen berücksichtigt:

Der Landkreis Osnabrück als Träger der Schülerbeförderung muss beteiligt werden.
Die Schulelternräte beider Schulen sowie der Stadtelternrat sind anzuhören. Diese sollten im
Rahmen einer Stellungnahme ihre Argumente vorbringen können.
Mit den Schulvorständen beider Schulen ist das Benehmen herzustellen.
Alle Beteiligungen bzw. Anhörungen sollten nach Beratung und Beschlussfassung im Fach-
ausschuss III und im Verwaltungsausschuss und vor einer abschließenden Entscheidung im
Rat erfolgen.

Finanzielle Auswirkungen:

Wochenstunden der Schulsekretärinnen:

Bis zur endgültigen Unterbringung aller Jahrgänge am Standort Kirchstraße wird auch in der
Außenstelle eine Schulsekretärin eingesetzt. Die wöchentliche Stundenanzahl ergibt sich
aus einem Sockelansatz und den Klassen- und Schülerzahlen. Nach der Aufgabe der Au-
ßenstelle erfolgt eine Anpassung der Arbeitszeit für das Sekretariat.

Anpassung der Sockelbeträge des Schulbudgets:

Das Schulbudget für die Schulform der Hauptschulen errechnet sich wie folgt:

Sockelbetrag : 4.400,00 € (3.200,- € Ergebnishaushalt + 1.200,- € Finanzhaushalt),
pro Klasse: 768,00 € (552,- € Ergebnishaushalt + 216,- € Finanzhaushalt)
pro Schüler: 37,20 € (26,40 € Ergebnishaushalt + 10,80 € Finanzhaushalt)
Bauhofleistungen
Pro Schüler: 1,00 € im Ergebnishaushalt

Unter Berücksichtigung der aktuell ermittelten Schüler- und Klassenzahlen würde die Carl-
Stahmer-Hauptschule ein Schulbudget in Höhe von 14.703,80 € und die Sophie-Scholl-
Schule ein Schulbudget von 16.656,00 € erhalten. Zusammen hätten die Hauptschulen ein
Gesamtbudget von 31.359,80 €.
Bei Fortführung einer Hauptschule würde der Sockelbetrag nur einmal berücksichtigt wer-
den, die Schüler- und Klassenzahlen bleiben aufgrund der Beantragung des Bestandschut-
zes für den Erhalt der vorhandenen Klassen gleich. Das Schuldbudget würde dann – 4 –

26.959,80 € betragen. Es ergibt sich eine Differenz in Höhe von 4.400,00 € (Sockelbetrag für
eine Hauptschule).
Zur Finanzierung der Außenstelle Zur Waldbühne bis zum Herauswachsen erhält die So-
phie-Scholl-Schule ab dem Schuljahr 2015/2016 zusätzlich für jeden in der Außenstelle ge-
führten Jahrgang 1/6 des Sockelbetrages für Hauptschulen, d.h. im Schuljahr 2015/2016 5/6
des Sockelbetrages ( 3.666,66 €), im Schuljahr 2016/2017 4/6 des Sockelbetrages (2.933,33
€) u.s.w. .

Änderung des Raumkonzeptes:

In Zusammenarbeit mit der Verwaltung hat die Schulleitung zeitnah ein Raumkonzept für die
Führung einer zweizügigen Hauptschule am Standort Kirchstraße und einer Außenstelle am
Standort Zur Waldbühne zu entwickeln. Auf Grund von erforderlichen baulichen oder techni-
schen Anpassungen können sich finanzielle Auswirkungen ergeben.

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Zitat Ende.