Die Schulformen

Das Schulsystem in Niedersachsen ist vielfältig. Nach dem Schulgesetz sind in Niedersachsen
neben dem „klassischen“ dreigliedrigen Schulsystem (Hauptschule, Realschule,
Gymnasium) und der Förderschule auch weitere Schulformen wie die Oberschule
und die Integrierte Gesamtschule möglich.


 

Hauptschule

Die Hauptschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 9, an ihr kann eine 10. Klasse
eingerichtet werden. Der Besuch einer 10. Klasse an der Hauptschule ist freiwillig.
Die Hauptschule stärkt Grundfertigkeiten, Arbeitshaltungen, elementare Kulturtechniken
und selbstständiges Lernen. Im Unterricht wird ein besonderer Schwerpunkt
auf handlungsbezogene Formen des Lernens gelegt. Die Hauptschule vermittelt ihren
Schülerinnen und Schülern eine grundlegende Allgemeinbildung und eine individuelle
Berufsorientierung sowie eine individuelle Schwerpunktbildung in der beruflichen
Bildung bis hin zur Vermittlung der Anforderungen des 1. Ausbildungsjahres einer
Berufsausbildung. Nach Maßgabe der Abschlüsse können die Schülerinnen und
Schüler ihren Bildungsweg berufsbezogen fortsetzen, haben aber auch Zugang zu
studienbezogenen Bildungswegen.
Der Unterricht in der Hauptschule besteht aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht
und aus Angeboten im wahlfreien Unterricht. Englisch wird als 1. Fremdsprache unterrichtet.
Vom 9. Schuljahrgang an werden in den Fächern Englisch und Mathematik
Fachleistungskurse auf zwei Anforderungsebenen eingerichtet.

Einen besonderen Schwerpunkt stellt die Stärkung der beruflichen Orientierung dar.

Die Hauptschule vermittelt hierzu praktische Erfahrungen in den Betrieben, im berufsbezogenen
Unterricht und ggf. in d e r p r a k t i s c h e n A u s bildung in den berufsbildenden
Schulen, die in einem umfassenden Sinne der Sicherung der Ausbildungsfähigkeit
dienen. Für Hauptschülerinnen und -schüler werden berufsorientierende und berufsbildende
Maßnahmen an mindestens insgesamt 80 Tagen (Praxistage) durchgeführt.
Die Schwerpunktsetzung erfolgt im 9. und 10. Schuljahrgang. Praxistage können
insbesondere in berufsbildenden Schulen, in Betrieben, in anderen geeigneten
Einrichtungen oder in der Schule durchgeführt werden.
Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann an der Hauptschule der Hauptschulabschluss
erworben werden, am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse
erworben werden:
– Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der
gymnasialen Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums (10. Schuljahrgang)
sowie eines beruflichen Gymnasiums (11. Schuljahrgang) berechtigt,
– Sekundarabschluss I – Realschulabschluss,
– Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss.


Realschule

Die Realschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10. Sie vermittelt ihren Schülerinnen
und Schülern eine erweiterte Allgemeinbildung und eine allgemeine Berufsorientierung.
Durch ein breites Fächerangebot bewirkt die Realschule bei den Schülerinnen
und Schülern zunehmend ein vertieftes Verständnis für lebensnahe Sachverhalte.
Sie führt die Schülerinnen und Schüler zu einer Zusammenschau komplexer
Handlungszusammenhänge und befähigt sie, zunehmend Lernprozesse selbstständig
zu vollziehen. Die Realschule ermöglicht ihren Schülerinnen und Schülern eine
individuelle Schwerpunktbildung in einem der Schwerpunkte (Profile) Fremdsprachen,
Wirtschaft, Technik oder Gesundheit und Soziales. Nach Maßgabe der Abschlüsse
können die Schülerinnen und Schüler ihren Bildungsweg berufs- oder studienbezogen
fortsetzen.
Der Unterricht in der Realschule besteht aus Pflichtunterricht sowie aus Angeboten
im Wahlpflichtunterricht und im wahlfreien Unterricht. Eine zweite Fremdsprache (in
der Regel Französisch) wird als vierstündiger Wahlpflichtkurs ab dem 6. Schuljahrgang
angeboten. Schülerinnen und Schüler, die das Angebot der zweiten Fremdsprache
nicht wählen, erhalten Unterricht in zwei jeweils zweistündigen anderen Wahlpflichtkursen.
Das Erlernen der zweiten Fremdsprache ab dem 6. Schuljahrgang ist
nicht Voraussetzung für einen möglichen Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen
Oberstufe oder für den Besuch des beruflichen Gymnasiums.
Neben der 2. Fremdsprache bietet jede Realschule in den Schuljahrgängen 9 und
10 im Wahlpflichtbereich mindestens eines der Profile Wirtschaft, Technik oder Gesundheit
und Soziales an. Das Angebot zur Profilbildung richtet sich nach den organisatorischen,
personellen und sächlichen Gegebenheiten der einzelnen Schule.
Berufsorientierende Maßnahmen werden als Praxistage an mindestens insgesamt
30 Schultagen vorrangig in den Schuljahrgängen 8 bis 10 durchgeführt. Im 8. Schul-
jahrgang dienen sie u.a. der Vorbereitung auf die Profilwahl im 9. und 10. Schuljahrgang.
Die Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Arbeitsverwaltung, den Kammern,
Unterricht in Kooperation mit berufsbildenden Schulen und Praxiserfahrungen
in Betrieben oder in anderen Einrichtungen sind Teil des fächerübergreifenden schulischen
Konzepts zur Durchführung berufsorientierender Maßnahmen.
In Realschulen mit wenigstens zwei Zügen kann in den Fächern Mathematik und
Englisch oder in einem der Fächer ab dem 9. Schuljahrgang eine Differenzierung
nach Fachleistungskursen durchgeführt werden.
Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:
– Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der
gymnasialen Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums (10. Schuljahrgang)
sowie eines beruflichen Gymnasiums (11. Schuljahrgang) berechtigt,
– Sekundarabschluss I – Realschulabschluss,
– Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss.


Oberschule
Die Oberschule umfasst die Klassen 5 bis 10. Sie kann ohne gymnasiales Angebot
oder als Schule mit einem gymnasialen Angebot geführt werden. Der Unterricht kann
wie folgt erteilt werden:
1. jahrgangsbezogen (in den Schuljahrgängen 5 und 6),
2. jahrgangsbezogen in Verbindung mit einer Leistungsdifferenzierung in den
Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch auf zwei oder drei Anforderungsebenen
oder
3. überwiegend schulzweigbezogen – d.h. leistungsgebundene Gruppen werden
gebildet und mehr als 50% des Unterrichts wird schulformbezogen unterrichtet.
Das gymnasiale Angebot der Oberschule soll ab Klasse 7 und muss ab Klasse 9
überwiegend schulzweigbezogen geführt werden.
Die Schule kann als eine teilweise gebundene Ganztagsschule (an 2 Tagen) mit einem
verpflichtenden Ganztagsangebot oder als offene Ganztagsschule mit einem
freiwilligen Angebot geführt werden.
Ziel der Schule ist es, allen Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte
oder vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und ihnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit
und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung zu ermöglichen.
Die Schule stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und fördert soziales Ler8
nen im Unterricht sowie durch ein gemeinsames Schulleben. An der Schule sollen
alle die Qualifikationen erwerben, mit denen sie ihren Bildungsweg berufs- oder studienbezogen
fortsetzen können.
Das Unterrichtsangebot der Schule besteht aus dem Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht
und wahlfreiem Unterricht. Pflicht- und Wahlpflichtunterricht sind für alle Schülerinnen
und Schüler verbindlich.
In den Klassen 6 bis 10 bietet die Schule ein Wahlpflichtunterrichtsangebot an, das
grundsätzlich 4 Wochenstunden umfasst. Ab der 6. Klasse nehmen alle entweder an
einem durchgängigen Wahlpflichtkurs in der 2. Fremdsprache mit 4 Wochenstunden
oder an 2 Wahlpflichtkursen in anderen Fächern mit jeweils 2 Wochenstunden teil.
Schülerinnen und Schüler im gymnasialen Angebot nehmen an der 2. Fremdsprache
als Pflichtunterricht teil.
Die Schule bietet in Klasse 9 und 10
1. einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung
und Berufsbildung,
2. die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales,
3. mit der Einrichtung des Profils Zweite Fremdsprache sowie der Gestaltung der
10. Klasse des Gymnasialzweigs auch als Einführungsphase der gymnasialen
Oberstufe eine Vorbereitung auf den Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen
Oberstufe an.
Am Ende der 10. Klasse können folgende Abschlüsse erworben werden:
– Erweiterter Sekundarabschluss I (berechtigt zum Besuch der Einführungsphase
der gymnasialen Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums oder einer
Gesamtschule (10. Klasse) sowie eines beruflichen Gymnasiums (11. Klasse),
– Sekundarabschluss I – Realschulabschluss,
– Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss.
Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann der Hauptschulabschluss erworben werden.
Schülerinnen und Schüler des Gymnasialzweigs können nach einem erfolgreichen
Abschluss der Klasse 10 in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe übergehen
und haben die Möglichkeit, das Abitur nach 12 Schuljahren zu erwerben.


Gymnasium
Das Gymnasium umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 12. Das Gymnasium vermittelt
seinen Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und
ermöglicht den Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit. Es stärkt selbstständiges
Lernen und wissenschaftspropädeutisches Arbeiten. Entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit
und ihren Neigungen ermöglicht das Gymnasium seinen Schülerinnen und
Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung und befähigt sie, nach Maßgabe der
Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule, aber auch berufsbezogen fortzusetzen.
Der Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 10 besteht je nach Entscheidung der
Schule aus Pflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht oder aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht
und wahlfreiem Unterricht. Eine zweite Fremdsprache ist pflichtmäßig
zu erlernen ab dem 6. Schuljahrgang. Besondere fachbezogene Unterrichtsschwerpunkte
können im 7. bis 9. Schuljahrgang angeboten werden. Der erfolgreiche Besuch
des 10. Schuljahrgangs berechtigt zum Eintritt in die Qualifikationsphase der
gymnasialen Oberstufe. Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige
Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase, sie endet mit der Abiturprüfung
nach zwölf Schuljahren. Der Unterricht in der Einführungsphase wird klassenverbandsbezogen,
in der Qualifikationsphase themenbezogen durchgeführt. Die
allgemeine Hochschulreife berechtigt zur Aufnahme eines jeden Studiengangs an
einer Hochschule, unbeschadet ggf. zusätzlicher hochschuleigener Zulassungsverfahren.
Am Ende der Qualifikationsphase kann durch die Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife
erworben werden. Bei Abgang (frühestens am Ende des ersten Jahres
der Qualifikationsphase) oder Nichtbestehen der Abiturprüfung kann die Fachhochschulreife
erworben werden, sofern die Mindestbedingungen erfüllt werden.
Die Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht am Gymnasium sind durch fachbezogene
Kerncurricula und Einheitliche Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung
bestimmt.


Integrierte Gesamtschule
Die Gesamtschule vermittelt eine grundlegende, erweiterte oder breite und vertiefte
Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen eine individuelle Schwerpunktbildung entsprechend
ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen.
Sie stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und die Wissenschaft vorbereitendes
Arbeiten und sie befähigt ihre Schülerinnen und Schüler, nach Maßgabe der
Abschlüsse ihren Bildungsweg berufs- oder studienbezogen fortzusetzen.
In der Integrierten Gesamtschule (IGS) werden Schülerinnen und Schüler der 5. bis
12. Klasse unterrichtet; die Gesamtschule kann auch ohne gymnasiale Oberstufe
geführt werden.
Die IGS führt am Ende des Sekundarbereichs I zu Abschlüssen, die auch an der
Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium vergeben werden. Der Erwerb
des Erweiterten Sekundarabschlusses I berechtigt zum Übergang in die Einführungsphase
der gymnasialen Oberstufe. Die allgemeine Hochschulreife wird nach 12 Schuljahren
erworben.
In den Klassen 5 bis 10 unterrichten Lehrkräfte der verschiedenen Lehrämter und in
der gymnasialen Oberstufe im Regelfall Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien.
Am Ende der 10. Klasse können folgende Abschlüsse erworben werden:
– Erweiterter Sekundarabschluss I (berechtigt zum Besuch der Einführungsphase
der gymnasialen Oberstufe der Gesamtschule (10. Klasse) oder des allgemein
bildenden Gymnasiums oder des beruflichen Gymnasiums (11. Klasse),
– Sekundarabschluss I – Realschulabschluss,
– Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss.
Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann der Hauptschulabschluss erworben werden.
Das für die IGS charakteristische Prinzip der Integration zeigt sich daran, dass Schülerinnen
und Schüler eine Schule besuchen, nach einem gemeinsamen Lehrplan
unterrichtet werden, am gemeinsamen Unterricht in mehreren Fächern und am gemeinsamen
Schulleben teilnehmen.
Die IGS ist aber auch eine differenzierende Schulform. Eine äußere Fachleistungsdifferenzierung
durch Fachleistungskurse wird auf 3 Anspruchsebenen in Mathematik
und Englisch ab der 7., in Deutsch ab der 8. und in den Naturwissenschaften spätestens
ab der 9. Klasse durchgeführt. In den Klassen 7 und 8 (ggf. nur 7), kann auf
die äußere Fachleistungsdifferenzierung verzichtet werden.
Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht sind durch fachbezogene Kerncurricula
bestimmt. Für die Arbeit in der gymnasialen Oberstufe gelten dieselben fachbezogenen
Vorgaben wie für das Gymnasium.


Förderschule
In Förderschulen werden Schülerinnen und Schüler in allen Jahrgängen unterrichtet,
die wegen körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung oder wegen einer
Beeinträchtigung ihres sozialen Verhaltens nicht in einer allgemein bildenden
Schule gefördert werden können. An den Förderschulen können Abschlüsse der allgemein
bildenden Schulen erworben werden.
Förderschulen können geführt werden als:
– Förderschule Schwerpunkt Lernen
– Förderschule Schwerpunkt Geistige Entwicklung
– Förderschule Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung
– Förderschule Schwerpunkt Sprache
– Förderschule Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung
– Förderschule Schwerpunkt Hören (Schwerhörige, Gehörlose)
– Förderschule Schwerpunkte Hören/Sehen (Taubblinde)
– Förderschule Schwerpunkt Sehen (Sehbehinderte, Blinde)

Quellen: Niedersächsisches Kultusministerium / Landkreis Osnabrück