Verschiedener Schulen im Südkreis haben einen Initiative zum Thema Inklusion ins Leben gerufen.

Durch die tolle Initiative ist unter anderem ein Flyer entstanden, den ihr hier herunterladen könnt.

2015-02-06 Flyer Inklusion

Auszüge hieraus:

Liebe Eltern,
unsere Einstellung zum Grundgedanken
der Inklusion ist sehr positiv.
Die Idee, Kindern mit
Unterstützungsbedarf in den
Regelschulalltag zu integrieren, und ihnen
die Möglichkeit zu geben ihr soziales
Umfeld zu behalten, passt in unser
Gesellschaftsbild und fördert Toleranz im
Miteinander!
Im Schulalltag stellen wir auch im zweiten
Jahr der Inklusion fest, dass notwenige
Voraussetzungen nicht umgesetzt
wurden.
Im Folgenden haben Sie die Möglichkeit,
sich ein Bild von der Ist-Situation und
unseren daraus resultierenden
Forderungen zu machen.

Ihr Schulelternrat

 

Nach dem Erlass (SVBL.2013 Nr. 6, S. 219) stehen allen
Schülern mit festgestelltem Unterstützungsbedarf
Zusatzstunden zu.
Für die Inklusion gilt eine sonderpädagogische
Grundversorgung von 2 Wochenstunden pro Klasse durch
einen Förderschullehrer, unabhängig von der Anzahl der
Schüler mit Unterstützungsbedarf.
In den Bereichen Emotionale und soziale Entwicklung,
Sprache und Lernen wird nur die sonderpädagogische
Grundversorgung angesetzt.
Die Anzahl der Wochenstunden wird lt. o.g. Erlass in der
5. Klasse wie folgt angehoben:

2015-06-02 grafik Inklusion
GE= Geistige Entwicklung LE= Lernen SR= Sprache
KM= Körperliche und motorische Entwicklung
ESE= Emotionale und soziale Entwicklung
HÖ= Hören SE= Sehen

Hat ein Kind mehrere festgestellte Unterstützungsbedarfe,
erfolgt eine Priorisierung der Bedarfe.
Beispiel: Hat das Kind im Bereich KM und Lernen
Unterstützungsbedarf ist die Förderung im Bereich Lernen
vorrangig. Somit bekommt es statt der beschlossenen 3
Stunden Förderung nur die sonderpädagogische
Grundversorgung von 2 Wochenstunden pro Klassen zur
Verfügung.
Für den Bereich Hören entscheidet alleine das
Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte, ob ein
Förderschullehrer der Grundschule zur Verfügung gestellt
wird.
Fällt ein Förderschullehrer längerfristig wegen Krankheit
aus, gibt es für die Zusatzförderung keinen Ersatz!
Die sukzessive Abschaffung der bestehenden
Förderschulen im Bereich Lernen schränkt unser Recht
auf freie Schulwahl ein.

Um unseren Kindern einen positiven
Schulalltag zu ermöglichen fordern wir:
 Das Angebot der Wahlfreiheit der Schule muss
für alle festgestellten Unterstützungsbedarfe
bestehen bleiben und auch umsetzbar sein.
Wahlrecht muss möglich sein, Förderschulen
müssen weiterhin bestehen bleiben!
 Die per Erlass festgelegten Förderstunden pro
Kind müssen auch in der Grundschule für die
Klassen 1-4 umgesetzt werden, nicht erst ab
Klasse 5.
Mindestens gleiche Förderstundenanzahl
auch in der Grundschule!

 Zur bedarfsgerechten Umsetzung der
Fördermaßnahmen müssen alle
Therapiemöglichkeiten durch geschulte
Fachkräfte (Therapeuten) an den Schulen
gegeben sein.
Therapiemöglichkeiten in der Grundschule
einrichten!
 Bei mehreren Unterstützungsbedarfen eines Schülers
muss auch in jedem Bereich der entsprechend
festgelegten Förderstundenanzahl entsprochen
werden.
Gleichberechtigte Berücksichtigung aller
Unterstützungsbedarfe!
 Gleichmäßige Verteilung der
Förderstundenanzahl einer Klasse auf die
Wochentage!
 Den Einsatz einer festen, zweiten
qualifizierten Lehrkraft (zusätzlicher
Förderschullehrer) im Kernstundenbereich
(2-4 Stunde).
 Die Klassengröße darf maximal 20 Schüler
betragen, um alle Kinder fördern und fordern
zu können.
 Bei Langzeiterkrankungen/Ausfall von
Förderschullehrern ist es notwendig, die
Fehlstunden zeitnah durch eine qualifizierte
Kraft vertreten zu lassen!

Inklusion im Schulalltag
Ansprechpartner SER der Süderbergschule Hilter
sersuederberg@gmail.com

© Claudia Porcher und Ann-Britt Striemer

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Ich bedanke mich bei Claudia Porchen und Ann-Britt Striemer für ihre Arbeit.
Weitere Informationen erhaltet ihr unter sersuederbergschule@gmail.com.