Dieser Resolutionsentwurf wird derzeit (März 2015) von den Georgsmarienhütter Parteien geplant.

Als Stadtelternratsvorsitzender begrüße ich den Entwurf ausdrücklich.

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Stand 5. März 2015

 

Resolutionsentwurf

Alle Parteien im Rat der Stadt Georgsmarienhütte bekennen sich zur Umsetzung des Artikels 24 der UN-Behindertenrechtskonvention. Seit Jahren wird bei uns in Georgsmarienhütte der Gedanke gelebt, Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und Einschränkungen durch Bildung ein späteres selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Es hat sich eine bewährte Struktur von Schulen und Wirtschaft vor Ort gebildet, die Jugendliche erfolgreich in das Erwerbsleben führt. Zentraler Baustein dieses Netzwerkes ist hierbei die Comeniusschule in Georgsmarienhütte und das regionale Integrationskonzept.

Das Land Niedersachsen hat 2012 parteiübergreifend die Abschaffung von Förderschulen „Lernen“ im Primarbereich beschlossen. Diese Reform muss zunächst erfolgreich umgesetzt werden, bevor dieser Schritt auch im Sek. I Bereich umgesetzt wird.

Inklusion braucht Zeit! Inklusion braucht finanzielle Mittel! Diese Erfahrungen wurden in vielen anderen Staaten bereits gemacht.  Das Schulgesetz in der beabsichtigten Form negiert diese Erfahrungen;  Nachteile und Diskriminierung von Menschen mit Behinderung sind vorprogrammiert.

 

Daher fordert der Rat der Stadt Georgsmarienhütte auch im Namen betroffener Eltern und Kinder die Landesregierung auf, das Schulgesetz so zu gestalten, dass der Gedanke einer gelebten und praxisgerechten Inklusion in allen Punkten wieder zu erkennen ist.  Erfolgreiche Inklusion braucht ausreichend Ressourcen sowohl in materieller als auch personeller Hinsicht. Dies beinhaltet für den Grundschulbereich eine drastische Erhöhung der Förderschullehrerstunden und eine Reduzierung der Klassengröße.

Jahrelang wurde es versäumt ausreichend Förderschullehrer auszubilden. Abiturienten wurde sogar ausdrücklich abgeraten ein entsprechendes Studium aufzunehmen. Erst seit 2014 werden wieder mehr Förderschullehrer ausgebildet.

Daher fordert der Rat der Stadt Georgsmarienhütte die Landesregierung auf, behutsam und sensibel den Weg der begonnene Inklusion im Förderbereich „Lernen“  zu gehen und die Förderschule Lernen im Sek. I Bereich nicht zum Schuljahr 2015/2016 zu schließen, sondern erst bei ausreichenden personellen Ressourcen langsam auslaufen zu lassen. Der Bestand der Comeniusschule in Georgsmarienhütte muss bis dahin unangetastet bleiben!