Zwischenstand Inklusion in Niedersachsen
Juni 20162016-06-08 Zwischenstand Inklusion

  1. Im Landkreis gibt es mehrere „weiße“ Flecken für den Förderschwerpunkt „Sprache“ in denen Eltern keine schulische Alternative zur Beschulung in der Grundschule haben. Somit gibt es nach wie vor Ungleichheiten im Landkreis Osnabrück.
  2. Der Mobile Dienst ESE (Emotional-soziale Entwicklung) für den Primarbereich wird je nach Unterrichtsversorgung des Förderzentrums reduziert. Die Arbeit soll zunehmend von den Förderschullehrkräften der Grundversorgung übernommen werden.
  3. Die Stundenzuweisung im Rahmen der Inklusion (Grundschule: Hören, Sehen, Körperlich-motorische Entwicklung; in den Sekundarschulen alle Förderbereiche) werden erneut nicht erlassgemäß weitergegeben sondern durch Stunden der zuständigen Schule kompensiert (Lernen zu 66% Förderschullehrkräfte, Förderschwerpunkt ESE zu 29% Förderschullehrkräfte, Förderschwerpunkt Sprache zu 33% Förderschullehrkräfte Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zu 80% Förderschullehrkräfte, Hören, Sehen und KME durch mobile Dienste).
  4. Ein neuer Runderlass zu dem Thema „Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen“ ( d. MK v. 3.5.2016-36.3-83203- VORIS 22410)  beinhaltet unter anderem die Aussage, dass Förderschülerinnen/Förderschüler erst in dem 8. Jahrgang eine Versetzung erfahren werden. Bis dahin gehen sie über in den nächsten Jahrgang. Dieses birgt die Gefahr in sich, dass Kinder mit dem Schwerpunkt Lernen kaum noch eine Chance haben, dem Stoff der Hauptschule gerecht zu werden, es sei denn, Eltern beantragen eine Zurückstellung. Eine mögliche Aufhebung des Förderbedarfs und/ oder der Erwerb des Hauptschulabschlusses wird dadurch erheblich erschwert (aus möglicher gesellschaftlicher Inklusion wird dann eine gesellschaftliche Exklusion).

 

Zusammenfassend ist zu sagen, dass es sowohl innerhalb des Landkreises Osnabrück, als auch zwischen der Stadt und dem Landkreis Osnabrück und auch auf das gesamte Land Niedersachsen bezogen je nach Dezernent, Landesschulbehörde oder Kultusministerium sehr unterschiedliche Durchführungen der Verteilung von Förderschulstunden und der damit versehenen Aufgaben gibt. Zum Teil fehlen hier die einheitlichen Regelungen.

 

Stand 8.6.2016

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